Corona: Aktuelle Informationen zu Soforthilfe-Programmen

Stand: 01.04.2020, 15:00 Uhr
Auf der Internetseite der NBank (https://www.soforthilfe.nbank.de/) kann ab sofort (01.04.2020) das neue Antragsformular zur Beantragung der Soforthilfen des Bundes (Unternehmen bis 10 Beschäftigte) und des Landes (bis 49 Beschäftigte) heruntergeladen werden. Dies wurde komplett überarbeitet und gilt ab sofort als Grundlage für neu zu beantragende Soforthilfen.

Durch die neu verfügbaren Bundeshilfen ergeben sich folgende Fälle hinsichtlich der Antragsstellung:

Fall 1 – Das Unternehmen hat bereits vor dem 31.03.2020 einen Antrag auf die Niedersachsen-Soforthilfe Corona gestellt und eine Bewilligung der NBank erhalten.
Das Unternehmen kann nun zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung stellen. Es hat zu prüfen, ob es unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt ist. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.

Fall 2: Das Unternehmen hat bis zum Stichtag 31.03.2020 (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten.
Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und das Unternehmen zudem antragsberechtigt ist, wird es weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Das Unternehmen erhält dann eine Bewilligung der NBank. Unabhängig davon kann es unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Es muss dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Fall 3: Das Unternehmen hat bisher keinen Antrag auf Soforthilfe des Landes gestellt.
Zum Start der Bundesförderung haben sich die Förderbedingungen der Landesrichtlinie geändert. Über die bisherige Landesrichtlinie kann es ab der Umstellung der Förderung keinen Antrag mehr stellen!

Hinweise:
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist per E-Mail an antrag@nullsoforthilfe.nbank.de elektronisch zu übermitteln. Dem Antrag sind zwingend folgende Unterlagen beizufügen.
1. Erklärung Kleinbeihilfen (Bitte ausschließlich die Vorlage der NBank verwenden)
2. Unterschriebene Kopie Ihres Personalausweises (Kopie der Vorder- und Rückseite Personalausweis, muss eigenhändig unterschrieben sein. Ein Foto oder Scan der unterschriebenen Kopie ist mit dem Antrag abzusenden.)