Stand: 24.03.2020, 12:00 Uhr
Die Möglichkeiten der Förderung (Förderprogramme) und von Soforthilfen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise sind auf der Homepage der N-Bank zusammengefasst:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Diese stellen den aktuellen Stand der Planungen – über den von der Landesregierung vorgelegten Nachtragshaushalt – dar.
Unter dem Reiter „Wichtige Informationen zu den zwei neuen Förderungen“ erfahren Sie mehr zu den Planungen über die Einführung von Hilfsprogrammen (Kredit zur Liquiditätshilfe & Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen). Die Richtlinie über die Gewährung des Zuschusses (Billigkeitsleistung) befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Diese soll voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche abgeschlossen werden.
Für diese beiden Förderprogramme ist geplant, dass eine Antragstellung unmittelbar nach dem Beschluss des Niedersächsischen Landtages über den Nachtragshaushalt möglich sein soll. Hinweise zur Vorbereitung der Unternehmen sind bereits jetzt unter dem Reiter „Das können Sie jetzt schon tun: Lassen Sie sich vormerken!“ erhältlich.
Weiterhin möchte ich Sie informieren, dass Sie kontinuierlich neue Informationen, Beratungsangebote und Ansprechpartner auf der Homepage des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums finden:
In der Landespresskonferenz hat Minister Althusmann die Fördersätze für Kleinunternehmen wir folgt konkretisiert:
Kleinunternehmen (auch Soloselbständige, Künstler, etc) sollen in Form einer sog.Billigkeitsregelung als Einmalzahlung folgende Beiträge erhalten:
– Bis zu 5 Beschäftigte – 3000 €
– Bis zu 10 Beschäftigte – 5000 €
– Bis zu 30 Beschäftigte – 10.000 €
– Bis zu 49 Beschäftigte – bis 20.000 €
Über die Internetseite der NBank können die Hilfen ab dem 25.03.2020 (15:00 Uhr) beantragt werden (www.nbank.de/). Insgesamt stehen dem MW für diese Art der Förderung zunächst 100 Mio. EUR zur Verfügung.