Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende November 2018 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Das bedeutet, dass sowohl die Stadtverwaltung selbst, als auch die Tochtergesellschaften auf E-Rechnungen umstellen müssen.
Die Richtlinie über die elektronische Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen ist bereits in 2014 in Kraft getreten. Öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen sind danach künftig aus Effizienz- und Kostengründen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet.
Das war Anlass für eine Anfrage Deniz Kurkus für die SPD-Stadtratsfraktion an die Stadtverwaltung.
Dabei ging es u.a. darum den Zeitplan zur Umsetzung in Delmenhorst, die Situation bei den städtischen Tochtergesellschaften, aber auch die Hilfestellung durch Bund/Land zu erfragen.
Nun liegt die Antwort der Verwaltung vor. Demnach liegt ein genauer Zeitplan zur Umsetzung nicht vor, da sie in Abhängigkeit zur nationalen Gesetzgebung stehe. Außerdem stehe die Einführung der Richtlinie laut Verwaltung in der Eigenverantwortung der städtischen Töchter. Außer Publikationen mit Best-Practice-Beispielen scheint keine weitere Hilfestellung durch Bund/Land vorgesehen.
Außerdem wurde die Frage gestellt, ob der Erhalt elektronischer Rechnungen auf Freiwilligkeit basieren wird, da nicht alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Computern haben bzw. dies möchten.
Deniz Kurku (SPD) hierzu:
Die Beantwortung meiner Anfrage an die Verwaltung zeigt, dass bei der nationalen Umsetzung nur Rechnungen, die aufgrund eines Vergabeverfahrens gestellt werden, von der Richtlinie erfasst werden.
Das bedeutet also „Entwarnung“. Eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Bürgerinnen und Bürger ist damit nicht vorgesehen. Wir können also weiterhin damit rechnen, Gebührenbescheide oder Rechnungen ganz klassisch als Brief im Postkasten zu finden. (Freiwillige Online-Umstellung natürlich ausgenommen).