
Demnach gab es im Jahr 2015 im Delmenhorster Stadtgebiet 10 Verfahren. Von diesen wurden zwei mit Bußgeldbescheid abgeschlossen und zwei an den Zoll abgegeben. Ein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, während 5 Verfahren mangels Beweisen eingestellt wurden.
Die Stadtverwaltung antwortete auf die Anfrage, dass die Betriebsgröße bei Überprüfungen völlig irrelevant sei.
Eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oldenburg erfolgt nur bei grenzübergreifenden Verfahren, die selten vorkämen, während ein Informationsaustausch bei Bedarf häufiger stattfinde.
Fazit:
Damit müssen wir nicht weiter spekulieren und wissen genau wieviele Verfahren es in Delmenhorst gab bzw. wie diese ausgegangen sind.