Anfrage zum Haushalts-Runderlass der Landesregierung

Die Landesregierung hat die haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Aufstellung von Haushalten übergangsweise ändern. Soweit ein unausgeglichener Ergebnishaushalt nachweislich allein auf die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber zurückzuführen ist, kann von der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts abgesehen werden.

Da Delmenhorst in den vergangenen Jahren -auch ohne eine besonders hohe Zahl an Menschen, die in Not geraten sind und zu uns gekommen sind- immer nur knapp eine Haushaltsgenehmigung bekam, kann dieser Erlass also auch für uns von Bedeutung sein.

Daher meine Anfrage an die Verwaltung und der Erlass der Landersregierung unten zum Download.

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Nachtrag:
Kurz nach dem Einreichen meiner Anfrage habe ich einen Zwischenstand vom Oberbürgermeister Axel Jahnz erhalten. Demnach sind wir auf einem guten Weg. Eine Beantwortung meiner Anfrage wird am 2.12.2015 im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und zentrale Angelegenheiten erfolgen. Der Ausschuss tagt ab 17.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses und ist öffentlich. Interessierte sind herzlich willkommen!