
Für unser kommunales Krankenhaus kam aus Sicht der Verwaltung die alternative Kreditfinanzierung nach der Experimentierklausel des Landes Niedersachsen zu spät, um nicht die fristgerechte Verlängerung der bereits beantragten Kreditlinien zu gefährden. Da u.a. auch wichtige Durchführungsbestimmungen noch gefehlt haben, wäre es aus Verwaltungssicht „sachlich nicht vertretbar und unverantwortlich gewesen dass bereits eingeleitete Bürgschaftsgenehmigungsverfahren abzubrechen und ein alternatives Genehmigungsverfahren auf der Grundlage dieser Experimentierklausel zu starten.
Das ist meiner Meinung nach plausibel und schade zugleich. Angesichts der angespannten Finanzlage sollte die Stadt Delmenhorst diese Möglichkeit für ihre Töchter jedoch nicht aus den Augen verlieren und unbedingt am Ball bleiben!