Anfrage zur Weitergabe von Kommunalkrediten an städtische Beteiligungen

Der Niedersächsische Landtag hat im Dezember 2013 mit der Aufnahme einer so genannten „Experimentierklausel“ in das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Erprobung neuer Formen der Kreditbeschaffung und Bewirtschaftung für Kommunen ermöglicht (s. § 181 Anlage Drucksache NLT 17/578). Demzufolge können Kommunen nach der Genehmigung durch das Innenministerium Kredite bei Banken aufnehmen und diese zu selben, günstigeren Konditionen an ihre städtischen Beteiligungen weiterleiten.

Was sich zunächst kompliziert anhört,könnte angesichts der finanziell schwierigen Lage des Klinikums für uns in Delmenhorst interessant sein. Die Stadt könnte theoretisch nach dieser Gesetzeänderung günstiger Finanzmittel für das Klinkum beschaffen als derzeit. Um Gewißheit darüber zu bekommen ob dies tatsächlich so ist, stellte ich im Namen SPD-Fraktion am 3.3.2014 der Verwaltung folgende Fragen:

1. Ist der Verwaltung die o.g. Möglichkeit günstigere Kredite für ihre Töchter aufzunehmen bekannt?

2. Warum wurde diese Möglichkeit nicht als Alternative für die Finanzierung der Klinikum Delmenhorst gGmbH herangezogen?

Hier finden sie die Anfrage und den entsprechenden Anhang

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