Anfrage zur Besteuerung kommunaler Unternehmen

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom Februar 2012 müssen Kommunen Umsatzsteuer zahlen, sofern sie im Wettbewerb mit privaten Anbietern Leistungen anbieten. Nach Einschätzung des Bundesfinanzhofes wird dies zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand führen. Grund genug nach den Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Delmenhorst und damit den Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu fragen.

Die Anfrage und die Antwort der Verwaltung, sowie eine Pressemitteilung zu diesem Thema können Sie hier nachlesen. Weitere Anfragen und Anträge stehen unter der Rubrik Ratsarbeit; Anfragen und Anträge.

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